Auch für den Streckenbereich Duckterath – Dellbrück – Holweide liegt nun das Schallschutzkonzept vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass nach dem Ausbau der S 11 der Lärmpegel an etlichen Wohngebäuden die Grenzwerte überschreitet. Dort sind Schallschutzmaßnahmen notwendig.
Die Planungen für den Streckenbereich Duckterath – Dellbrück – Holweide sind mit dem Abschluss des Schallgutachtens so gut wie beendet. Aller Voraussicht nach wird der gesamte Planfeststellungsabschnitt 2.1 Duckterath – Köln-Kalk Anfang 2023 in das Planfeststellungsverfahren starten. Dann reicht die Deutsche Bahn (DB) die Planungsunterlagen beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein und das offizielle Genehmigungsverfahren kann beginnen. Am Ende entscheidet das EBA über die Genehmigung des S-11-Ausbaus.
Ihre Fragen zum Ausbauprojekt S 11
Sie haben Fragen zum Ausbau der S 11, die während der Infoveranstaltungen bzw. den digitalen Sprechstunden noch nicht geklärt werden konnten? Dann schreiben Sie uns unter s11@deutschebahn.com
Welche Baumaßnahmen sind in Duckterath, Dellbrück und Holweide geplant?
Um den aktuellen Takt der S-Bahn von 20 auf annähernd 5 Minuten verdichten zu können, muss zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ein zweites Gleis auf einer Länge von 3,5 Kilometern verlegt werden. Die Eisenbahnüberführungen Buchholzstraße, Damaschkestraße und Franz-Hitze-Straße werden baulich angepasst, ebenso zwei Durchlässe entlang der Strecke.
Der Haltepunkt Duckterath erhält unter anderem einen zusätzlichen Bahnsteig für die S-Bahn, der einen stufenlosen Einstieg ermöglicht. Auch der bestehende Bahnsteig auf der Südseite wird barrierefrei ausgebaut. Ebenfalls barrierefrei werden die Haltepunkte Dellbrück und Holweide. Diesen Wunsch hatten viele Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Beteiligungsprozesses geäußert und wurde nachträglich in die Planung aufgenommen. Damit werden alle Stationen zwischen Köln und Bergisch Gladbach nach dem Ausbau der S 11 barrierefrei betretbar sein.
Die Baumaßnahmen im Überblick
So funktioniert Schallschutz auf der Schiene
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Schallschutz bei Schieneninfrastrukturprojekten finden Sie hier im Video.
Auf welcher Grundlage wird über Schallschutz entschieden?
Ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Umfang, liegt weder im Ermessen der Projektverantwortlichen noch der Anwohnerinnen und Anwohner: Die Lärmvorsorge ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Für Lärmvorsorge müssen Bauprojekte folgende Merkmale aufweisen, damit ein Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen erfüllt ist:
Erste Bedingung...
…ist, dass es sich um eine wesentliche Änderung an der Strecke handelt, also um einen Neubau oder um eine bauliche Erweiterung um mindestens ein Gleis. Auch weniger umfangreiche Baumaßnahmen reichen aus, sofern der Lärmpegel nach Abschluss der Bauarbeiten deutlich zunimmt.
Zweite Bedingung...
…ist, dass die Grenzwerte für Lärmbelastung nach dem Ausbau überschritten würden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Deutsche Bahn mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte entlang der Strecke nicht überschritten werden.
Schallschutz: Wie aus Lärm Ruhe wird
Warum wird Schall gerechnet und nicht gemessen? Warum werden manchmal Schallwände gebaut und manchmal Fenster isoliert? Und welche Rolle spielt Geld beim Schallschutz? Ausführliche Informationen dazu in der Titelgeschichte des Magazins Ausbau.
Ab welchem Lärmpegel ist Schallschutz erforderlich?
Die Grenzwerte sind vom Gesetzgeber in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt. Es gibt jeweils unterschiedliche Grenzwerte, die nach Art der Bebauung entlang der Schienenstrecken gestaffelt sind. Für die Nachtstunden gelten niedrigere Grenzwerte als für den Tag.
In der Planungsphase der Bauprojekte ermitteln Sachverständige die Lärmbelastung, die nach dem Ausbau der Strecke zu erwarten ist. Aus dem Ergebnis werden dann die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Liegt der ermittelte Lärmpegel über dem Grenzwert, müssen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, mit deren Hilfe der Grenzwert eingehalten werden kann.
Die strengen Grenzwerte für den Schallschutz gelten für Wohngebäude und andere Gebäude mit besonderem Schutzwert, zum Beispiel Krankenhäuser und Schulen. Bei Gewerbegebäuden besteht dagegen kein Anrecht auf Schallschutz. Liegen Wohngebäude in einem Gewerbegebiet, so gelten für sie die Grenzwerte von Gewerbegebieten, nicht von Wohngebieten.
Aktiv oder passiv: Welche Arten von Schallschutz gibt es?
Aktiver Schallschutz
Am besten lässt sich Schall nahe an der Quelle eindämmen. Zum aktiven Schallschutz gehören alle Maßnahmen, die direkt an der Bahnstrecke ansetzen. In erster Linie geht es dabei um den Bau von Schallschutzwänden, aber auch die Glättung von Schienenoberflächen ist eine Möglichkeit, um den Lärm zu mindern. Grundsätzlich haben solche aktiven Schallschutzmaßnahmen Priorität, da sie in der Regel die effektiveren und zugleich kostengünstigeren Methoden sind, beispielsweise weil so auch Außenflächen wie Balkone oder Terrassen geschützt werden.
Passiver Schallschutz
Hier geht es um schalltechnische Verbesserungen direkt an den Gebäuden. Dazu zählen die Dämmung der Außenwände oder Fassaden, aber auch Lüfter und spezielle Fenster. Passiver Schallschutz kommt zum Einsatz, wenn aktive Maßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder topografischen Gründen nicht realisierbar sind oder wenn ihre Wirkung nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte einzuhalten.
Schalldämmung der Gebäudehülle Haustüren, Fenster, Rolladenkästen, Außenwände, Dach (falls sich dort ein Wohnraum befindet)
Geräuschloses Belüftungssystem sorgt auch bei geschlossenen Fenstern für ausreichende Sauerstoffversorgung
Welchen Einfluss hat die Deutsche Bahn und Anwohnende auf Schallschutzmaßnahmen?
Da Schallschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Schutzmaßnahmen in jedem Fall umgesetzt werden, wenn Grenzwerte überschritten werden – selbst wenn Anwohnerinnen und Anwohner freiwillig auf Lärmschutz verzichten möchten.
Auch bei der Festlegung geeigneter Schallschutzmaßnahmen ist die DB gezwungen, sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. So müssen die Kosten einer Schallschutzmaßnahme angemessen zu ihrer Wirksamkeit sein. Wirksam heißt, dass je investiertem Euro ein größtmöglicher Nutzen realisiert wird. Da passive Schallschutzmaßnahmen in der Regel deutlich teurer sind, ist Schalldämmung an Gebäuden meist kein geeigneter Ersatz für Schallschutzwände. Daher kann die DB nicht einfach aktive Schallschutzmaßnahmen durch passiven Schallschutz ersetzen, selbst wenn Anwohnerinnen und Anwohner dies wünschen. Nichtsdestotrotz versucht die DB bei der Festlegung der Schallschutzmaßnahmen Aspekte wie das Stadtbild, die Verschattung von Grundstücken oder den Wegfall von Parkplätzen zu berücksichtigen.
Sie wollen mehr zum Thema Lärmvorsorge und Lärmsanierung erfahren?
Welche Schallschutzmaßnahmen sind in Duckterath, Dellbrück und Holweide notwendig?
Die Deutsche Bahn hat für den Streckenbereich Duckterath – Dellbrück – Holweide ein Schallschutzkonzept angefertigt. Im Rahmen des Schallgutachtens hat ein Gutachterbüro berechnet, welche Schallpegel nach Abschluss der Ausbauarbeiten entlang der Strecke zu erwarten sind. Mit dem Bau eines zweiten Gleises liegt in Duckterath und Dellbrück eine wesentliche Streckenveränderung vor. Damit ist eine der beiden Voraussetzungen für Schallschutz erfüllt. Dies ist in Holweide beispielweise nicht der Fall, weil dort keine umfangreichen Baumaßnahmen an der Strecke geplant sind. Dort werden andere, höhere Grenzwerte angesetzt, die ebenfalls geprüft wurden. Das Ergebnis der Untersuchung ist, dass in Holweide nur an einzelnen Häusern die Grenzwerte überschritten werden. Dort sind passive Schallschutzmaßnahmen direkt an den Häusern geplant, zum Beispiel Schallschutzfenster.
Anders sieht es in Duckterath und Dellbrück aus. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung für diesen Streckenbereich zeigen: Der Lärmpegel an vielen Wohngebäuden überschreitet die gesetzlichen Grenzwerte (siehe Isophonen-Karten im Klappmenü). Auf der nördlichen Seite der Gleise ist dies auf rund einem Kilometer der Fall, südlich davon auf etwa 2,1 Kilometern. Zum Schutz der Anwohnenden in Duckterath und Dellbrück ist dort der Einsatz von Schallschutzwänden notwendig, die zwischen 2 und 4 Metern hoch sind – je nachdem wie stark die Schallentwicklung an den Gebäuden entlang der Strecke ist.
Die Schallsituation vor dem Ausbau der S-Bahn (nachts, vereinfacht)
Die unterschiedlich gefärbten Flächen zeigen an, wie hoch die Schallbelastung in dem entsprechenden Gebiet ist.
Lage und Höhe der geplanten Schallschutzwände nach dem Ausbau der S-Bahn
Die bunten Striche zeigen, wo es künftig Schallschutzwände geben wird. Die Farbe der Striche zeigt, wie hoch die Schallschutzwand an der entsprechenden Stelle sein wird.
Die Schallsituation vor dem Ausbau der S-Bahn (nachts, vereinfacht)
Die unterschiedlich gefärbten Flächen zeigen an, wie hoch die Schallbelastung in dem entsprechenden Gebiet ist.
Lage und Höhe der geplanten Schallschutzwände nach dem Ausbau der S-Bahn
Die bunten Striche zeigen, wo es künftig Schallschutzwände geben wird. Die Farbe der Striche zeigt, wie hoch die Schallschutzwand an der entsprechenden Stelle sein wird.
Die Schallsituation vor dem Ausbau der S-Bahn (nachts, vereinfacht)
Die unterschiedlich gefärbten Flächen zeigen an, wie hoch die Schallbelastung in dem entsprechenden Gebiet ist.
Lage und Höhe der geplanten Schallschutzwände nach dem Ausbau der S-Bahn
Die bunten Striche zeigen, wo es künftig Schallschutzwände geben wird. Die Farbe der Striche zeigt, wie hoch die Schallschutzwand an der entsprechenden Stelle sein wird.
Abschnitt Bahnhof Bergisch Gladbach – Tannenbergstraße
Wie ist der aktuelle Stand?
Mit den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung sind die Planungen des Planfeststellungsabschnitts 2.2 zwischen Bahnhof Bergisch Gladbach und dem Bahnübergang Tannenbergstraße nahezu abgeschlossen. Es ist der erste Abschnitt der S 11, bei dem das Planfeststellungsverfahren startet – so nennt man das Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten: Ende 2022 soll es so weit sein. Dann reicht die DB die Planungsunterlagen beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein und das offizielle Genehmigungsverfahren kann beginnen.
Welche Baumaßnahmen sind in diesem Abschnitt geplant?
Für den in Zukunft annähernden 5-Minuten-Takt wird zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ein zweites Gleis verlegt. 700 Meter der Strecke entfallen auf den ersten Planungsabschnitt. Dort gibt es bereits ein zweites Gleis, im direkten Vorfeld des Bahnhofs müssen die Gleise aber neu geordnet werden.
Für den neuen Takt muss außerdem der S-Bahnhof Bergisch Gladbach viel leistungsfähiger sein als noch heute. Um das zu erreichen, sind zahlreiche Erweiterungen am Bahnhof geplant.
Wieso sind in diesem Abschnitt keine Schallschutzmaßnahmen notwendig?
Die Schalltechnische Untersuchung für den Streckenbereich Bahnhof Bergisch Gladbach - Tannenbergstraße kommt zum Schluss, dass zwischen dem S-Bahnhof Bergisch Gladbach und dem Bahnübergang Tannenbergstraße in Zukunft keine Grenzwerte überschritten werden. Die Schienenstrecke führt in diesem Abschnitt ausschließlich durch Gewerbe- und Mischgebiete. Für diese gelten etwas höhere Grenzwerte als zum Beispiel für Wohngebiete (siehe Diagramm zu den Immissionsgrenzwerten oben).
Die aktuelle Schallsituation und wie sich die Situation nach dem Ausbau der S-Bahn darstellen wird, zeigen diese Isophonen-Karten:
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