Auf der Strecke zwischen Bahnhof Bergisch Gladbach und dem Bahnübergang Tannenbergstraße ist die Planung nahezu abgeschlossen. Es ist der erste Abschnitt der S 11, bei dem das Planfeststellungsverfahren startet: Ende 2022 ist es so weit. Dann reicht die DB die Planungsunterlagen beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein und das offizielle Verfahren kann beginnen. Am Ende entscheidet das EBA über die Genehmigung des S-11-Ausbaus. Der nächste Planungsabschnitt westlich der Tannenbergstraße folgt voraussichtlich 2023.
Mittlerweile liegen die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung vor. Sie zeigen, dass der Lärmpegel an den bestehenden Wohngebäuden zwischen Bahnhof Bergisch Gladbach und Tannenbergstraße auch nach dem Ausbau unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Im Zuge des S-Bahn-Ausbaus sind deshalb keine Schallschutzmaßnahmen notwendig.
Ihre Fragen zum Abschnitt Bahnhof Bergisch Gladbach bis Tannenbergstraße
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Welche Baumaßnahmen sind im ersten Abschnitt geplant?
Um den aktuellen Takt der S-Bahn von 20 auf annähernd 5 Minuten zu verdichten, muss zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ein zweites Gleis verlegt werden. 700 Meter der Strecke entfallen auf den ersten Planungsabschnitt östlich des Bahnübergangs Tannenbergstraße bis zum S-Bahnhof Bergisch Gladbach. In diesem Abschnitt gibt es bereits ein zweites Gleis, im direkten Vorfeld des Bahnhofs müssen die Gleise aber neu geordnet werden.
Für den neuen Takt muss außerdem der S-Bahnhof Bergisch Gladbach viel leistungsfähiger sein als noch heute. Um das zu erreichen, sind zahlreiche Erweiterungen am Bahnhof geplant.
Auf welcher Grundlage wird über Schallschutz entschieden?
Ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Umfang, liegt weder im Ermessen der Projektverantwortlichen noch der Anwohnerinnen und Anwohner: Die Lärmvorsorge ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt.
Für Lärmvorsorge müssen Bauprojekte folgende Merkmale aufweisen, damit ein Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen erfüllt ist:
Erste Bedingung...
...ist, dass es sich um eine wesentliche Änderung an der Strecke handelt, also um einen Neubau oder um eine bauliche Erweiterung um mindestens ein Gleis. Auch weniger umfangreiche Baumaßnahmen reichen aus, sofern der Lärmpegel nach Abschluss der Bauarbeiten deutlich zunimmt.
Zweite Bedingung...
... ist, dass die Grenzwerte für Lärmbelastung nach dem Ausbau überschritten würden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Deutsche Bahn mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte entlang der Strecke nicht überschritten werden.
Schallschutz: Wie aus Lärm Ruhe wird
Warum wird Schall gerechnet und nicht gemessen? Warum werden manchmal Schallwände gebaut und manchmal Fenster isoliert? Und welche Rolle spielt Geld beim Schallschutz? Ausführliche Informationen dazu in der Titelgeschichte des Magazins Ausbau.
Ab welchem Lärmpegel ist Schallschutz erforderlich?
Die Grenzwerte sind vom Gesetzgeber in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt. Es gibt jeweils unterschiedliche Grenzwerte, die nach Art der Bebauung entlang der Schienenstrecken gestaffelt sind. Für die Nachtstunden gelten niedrigere Grenzwerte als für den Tag.
In der Planungsphase der Bauprojekte ermitteln Sachverständige die Lärmbelastung, die nach dem Ausbau der Strecke zu erwarten ist. Aus dem Ergebnis werden dann die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Liegt der ermittelte Lärmpegel über dem Grenzwert, müssen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, mit deren Hilfe der Grenzwert eingehalten werden kann.
Die strengen Grenzwerte für den Schallschutz gelten für Wohngebäude und andere Gebäude mit besonderem Schutzwert, zum Beispiel Krankenhäuser und Schulen. Bei Gewerbegebäuden besteht dagegen kein Anrecht auf Schallschutz. Liegen Wohngebäude in einem Gewerbegebiet, so gelten für sie die Grenzwerte von Gewerbegebieten, nicht von Wohngebieten.
Mehr zum Thema Lärmvorsorge und Lärmsanierung erfahren Sie hier im Erklärfilm
Wieso sind im ersten Planungsabschnitt keine Schallschutzmaßnahmen notwendig?
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung hat die Deutsche Bahn von Sachverständigen berechnen lassen, welche Schallpegel nach Abschluss der Ausbauarbeiten in Bergisch Gladbach zu erwarten sind.
Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass zwischen dem S-Bahnhof Bergisch Gladbach und dem Bahnübergang Tannenbergstraße in Zukunft keine Grenzwerte überschritten werden. Die Schienenstrecke führt in diesem Abschnitt ausschließlich durch Gewerbe- und Mischgebiete. Für diese gelten etwas höhere Grenzwerte als zum Beispiel für Wohngebiete (siehe Diagramm zu den Immissionsgrenzwerten oben).
Die aktuelle Schallsituation und wie sich die Situation nach dem Ausbau der S-Bahn darstellen wird, zeigen diese Isophonen-Karten:
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