<p>Beim Ausbau der S 11 ist der erste Planungsabschnitt ins Planfeststellungsverfahren gestartet. So geht es nun weiter.</p>

Ausbauprojekt S 11: DB reicht Planungen für Teilabschnitt Bergisch Gladbach beim Eisenbahn-Bundesamt ein

05.12.2022

Der S-Bahn-Ausbau zwischen Köln und Bergisch Gladbach nimmt weiter Fahrt auf: Das Projektteam hat in dieser Woche die Planungsunterlagen für den ersten Teilabschnitt beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Mit dem Start des Planfeststellungsverfahrens für den Bereich Bergisch Gladbach Bahnhof bis Bahnübergang Tannenbergstraße (Planfeststellungsabschnitt 2.2) ist nun ein wichtiger Meilenstein erreicht.

2016 haben Fachexpertinnen und -experten mit den Planungen für den Ausbau der S-11-Strecke begonnen. Im Frühjahr 2018 fand eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Ausbauprojekt statt. Seitdem informieren die Deutsche Bahn (DB) und der Nahverkehr Rheinland (NVR) in regelmäßigen Abständen vor Ort und online über den Stand der Planungen sowie den Projektfortschritt. Zuletzt über die Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke.

„Wir sind froh und stolz, dass es gemeinsam mit allen Beteiligten gelungen ist, dieses Projekt schon so weit zu entwickeln“, betont NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober, „jetzt müssen und sollten alle in der Region weiter mit voller Kraft an der Realisierung arbeiten.“

Planungen für den Abschnitt Bergisch Gladbach Bahnhof – Tannenbergstraße

Der Bereich zwischen dem Bergisch Gladbacher Bahnhof und dem Bahnübergang Tannenbergstraße wird zukünftig zweigleisig ausgebaut. Im Zuge dessen modernisiert die DB auch den Bahnhof Bergisch Gladbach: Das Projektteam baut einen neuen Mittel- sowie einen neuen Außenbahnsteig. Alle Bahnsteige werden zudem barrierefrei ausgebaut, sodass Fahrgäste hier künftig stufenfrei ein- und aussteigen können. Zusätzlich entsteht auch ein neuer Wetterschutz an den Bahnsteigen. Darüber hinaus ist geplant, den Bahnübergang an der Tannenbergstraße aufgrund von Mehrverkehren aufzulösen. Mehr zum Ausbau der S 11.

Ablauf des Planfeststellungsprozesses und weitere Schritte

Mit der Übergabe der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen durch die DB an das EBA startet der offizielle Planfeststellungsprozess. Das EBA prüft als zuständige Behörde die vorgelegten Unterlagen, bestehend unter anderem aus Gutachten und Plänen. Teil des Verfahrens ist die Offenlage, bei der die Unterlagen bei der Kommune öffentlich ausgelegt werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Interessensverbände haben dann die Möglichkeit, Einwände vorzubringen. Falls Einwände bestehen, prüft das EBA diese, wägt zwischen allen Interessen ab und erarbeitet entsprechende Lösungen. Erst mit Abschluss dieses Prozesses wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit das Baurecht erteilt. Mehr zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens ist hier zu finden.

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